REGLEMENT


Die Teilnehmerzahl ist auf 70 Fahrzeuge begrenzt!


Benutzungsreglement & Verzichtserklärung;

  1. Der/Die unterzeichnende Person nimmt zur Kenntnis, dass er den Off Road Parcours auf eigene Gefahr benutzt. Er verzichtet, auf jegliche Schadensforderungen bei körperlichen Verletzungen und Schäden am Fahrzeug . Er trägt jegliche Kosten bei Grund- und Umweltbeschädigung. Er bestätigt, dass er einen gültigen Führerschein besitzt. Der 4x4Giganten.li  als Veranstalter, sowie die Grundeigentümer und die Aufsichtspersonen des Off Road Parcours lehnen jede Haftung, jeglicher Art ab.  Es gelten die Strassenverkehrsbestimmungen, die Geländewagen/Quads/SidebySide müssen eingelöst sein.  

    (Ausnahme Showfahrzeuge der Schweizermeisterschaft-Teilnehmer FSG) ist eine Clubversicherung vorhanden
     
  2.  Die Anordnungen der Organisatoren  sind strickte einzuhalten.            - Personen unter 18 Jahren haben keine Fahrerlaubnis, auch wenn die Eltern vor Ort sind. Wir dulden keine Ausnahmen. Es ist strickt einzuhalten. Ansonsten gibt es Platzverweis, dh. der Event muss umgehend verlassen werden. Keine Unkostenbeitrag-Rückzahlung.                                                         
  3. Abgesperrte Zonen dürfen nicht befahren werden
     
  4. Helm & Gurtenpflicht für Fahrer und Beifahrer
  5. keine Velo u. Skaterhelme erlaubt!!
  6.  Auf Zuschauer besondere Rücksicht nehmen
  7.  auf dem ganzen Areal gilt Schritt-Tempo  10 kmH
  8. Samstag zwischen 09:00 Uhr bis  18:00 Uhr befahren des Parcours
    Sonntag,  kein fahren,  aufräumen, Abreise bis spätestens 11.00 Uhr.
     
  9. Unkostenbeitrag:  CHF 60.-- oder EUR 60.--  (inkl. Camping)

     10. Abfallsäcke bitte in den dafür vorgesehenen Container entsorgen.                  Keine Abfälle im Gelände zurücklassen.

 

      11.  Die 4x4Giganten.li  und  die Aufsichtspersonen behalten sich vor, bei               nichteinhalten des Reglements denFahrer/Innen jedes weitere                       Befahren des Off Road Parcours zu verbieten, oder Platzverweis zu                 erteilen.                                                                                                     12.  Während der Veranstaltung werden Fotos und Videos für                                Werbezwecke erstellt. Alle Teilnehmer und Besucher erklären sich                  damit einverstanden, dass allenfalls Fotos oder Videos mit ihren                    Personendaten für den genannten Verwendungszweck veröffentlicht              werden können.

 


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